Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden: Cannabidiol (CBD) ist nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
CBD ist kein Betäubungsmittel und könne nicht als Suchtmittel angesehen werden.
Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird.
Ein solches Verbot kann jedoch durch ein Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein, darf aber nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.
Unten befindet sich der Link zum Urteil:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=76597&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=16108166